Vertragsbedingungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen
geschlossen zwischen
Glow.Beautybar.byIlona, Marktplatz 23, 06108 Halle – im Folgenden „Auftragnehmer“ –
und dem in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Auftraggeber“ –.
§ 1 Gegenstand des Vertrages, Vertragsschluss
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung nachfolgender Leistungen:
- Hybridbrows / Browlifting
- Lashlifting
- Wimpernextension
- Haarstyling
- Make-up
- Permanent Make-Up
- Kosmetische Gesichtsbehandlungen
- Gesichtsmassagen
- Der Vertrag über die Erbringung der oben genannten Leistungen (Behandlungstermin) kommt durch eine Terminvereinbarung zustande. Eine besondere Form ist hierfür nicht erforderlich.
- Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Gesundheitsabfrage
Der Auftraggeber hat folgende Gesundheitsabfragen wahrheitsgemäß zu beantworten und haftet für falsche Angaben:
- Die Kundin/der Kunde versichert, zum Zeitpunkt der Behandlung gesund zu sein
☐ Ja ☐ Nein - In den letzten 24 Stunden kein Alkohol oder Drogen konsumiert zu haben
☐ Ja ☐ Nein - Keine blutverdünnenden Mittel wie z. B. Aspirin genommen zu haben
☐ Ja ☐ Nein - Keine Hautanomalien zu haben, die den Behandlungsverlauf stören könnten (z. B. Neurodermitis)
☐ Ja ☐ Nein - Bei Verletzungen eine normale Verheilung der Haut zu haben
☐ Ja ☐ Nein - Zum Zeitpunkt der Behandlung nicht die Periode zu haben (bei eventueller Schmerzempfindlichkeit)
☐ Ja ☐ Nein - Nicht zu Herpes zu neigen
☐ Ja ☐ Nein - Nicht schwanger zu sein
☐ Ja ☐ Nein
§ 3 Ort und Zeitrahmen
Ort der Dienstleistung und der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist das Kosmetikstudio des Auftragnehmers.
§ 4 Behandlungspreise und Zahlungsmodalitäten
- Die Preise richten sich nach den aktuellen Preislisten, die vor Ort oder auf der Website zur Einsicht ausliegen.
- Zahlungen sind vor Ort bar oder mit EC-/Kreditkarte zu leisten. Für Leistungen im Bereich Permanent Make-Up ist eine Anzahlung nach Vereinbarung zu erbringen.
- Alle Leistungen sind nach ihrer Ausführung oder – bei Leistungen, die mehrere Termine umfassen – nach dem ersten Termin fällig.
- Der Auftraggeber gerät ohne weitere Fristsetzung in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit nicht zahlt.
§ 5 Nichtabnahme von Leistungen
- Der Auftraggeber hat bis 24 Stunden vor dem Termin ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Der Rücktritt kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
- Bei Nichterscheinen oder einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 % des Behandlungspreises als Ausfallgebühr zu berechnen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht.
- Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur für die vereinbarte Dauer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die volle Zeit zu berechnen, wenn die Behandlung aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
§ 6 Gewährleistung
- Die Gewährleistung für Leistungsmängel richtet sich – vorbehaltlich § 7 – nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, insbesondere für Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
- Der Auftraggeber überprüft die Leistung umgehend nach der Behandlung und nimmt diese als mangelfrei ab. Mängel sind unverzüglich zu rügen.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Kunde vertraut.
- Darüber hinaus ist die Haftung für Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
- Diese Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 8 Aufklärung und besondere Hinweise auf Entwicklung und Haltbarkeit des Permanent Make-Ups
- Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer über die spezifischen Risiken der Pigmentierungsbehandlung umfassend aufgeklärt worden.
- Je nach Hautbeschaffenheit können sich nach der Heilung der Erstbehandlung Strichführungen mit der Wundverkrustung lösen, und die Farbstärke kann sich je nach Farbauswahl verringern oder intensivieren. Die Farbhaltbarkeit und -gleichmäßigkeit kann bei Augenbrauen, Lidstrichen, Lippenkonturen und beim Abschattieren der Lippen individuell unterschiedlich sein. Im Regelfall sind zwei Nachbehandlungen erforderlich.
- Je nach Hautbeschaffenheit werden Farbpigmente unterschiedlich aufgenommen. Eine Erfolgsgarantie für die Behandlung kann nicht gegeben werden, und die Kosten werden nicht zurückerstattet.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das Permanent Make-Up in den ersten Tagen wesentlich kräftiger als das abgeheilte Endergebnis erscheint. Je nach Hautbeschaffenheit kann es zu Farbabweichungen kommen (ca. 40 % Farbverlust), und Nacharbeiten können erforderlich sein, die gesondert vergütet werden müssen.
- Die Mindest- und Maximaldauer der Pigmentierungshaltbarkeit kann nicht garantiert werden. Eine Nachbehandlung ist erst nach der vierwöchigen Heilungsphase möglich, in der sich die endgültige Farbentwicklung zeigt.
- Permanent Make-Up stellt eine Hautverletzung dar. Die Haut muss sorgfältig und schonend behandelt werden, um eine komplikationsfreie Heilung zu gewährleisten. Mangelnde Pflege während der Heilung kann zu Qualitätseinbußen des Permanent Make-Ups führen, die nicht in die Verantwortung des Auftragnehmers fallen.
- Innerhalb von zwei Wochen nach der Permanent Make-Up-Behandlung darf die Pigmentierung nicht mit Wasser, Seife, Kosmetika oder den Fingern in Berührung kommen. Solariumbesuche, Schwimmen, Saunabesuche, Sport und starke Sonneneinstrahlung sind zu vermeiden. Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für nicht korrekt ausgeführte Nachsorge aus (siehe § 6).
§ 9 Aufklärung und besondere Hinweise auf Entwicklung und Haltbarkeit der Lashextensions
- Der Auftraggeber ist vom Auftragnehmer über die spezifischen Risiken der Lashextensionsbehandlung umfassend informiert worden.
- Die Haltbarkeit von Lashextensions hängt von der Haarstruktur und vom individuellen Stoffwechsel ab. Eine Haltbarkeitsgarantie kann daher nicht gegeben werden. Die Haltbarkeit kann durch Faktoren wie Haarstruktur, richtige Nachbehandlung und Wetter beeinflusst werden.
- Je nach Hautbeschaffenheit werden Farbpigmente unterschiedlich aufgenommen, und eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben. Die Kosten werden nicht zurückerstattet.
- In den ersten Tagen nach der Behandlung können die Augen gerötet sein und benötigen besondere Pflege. Die Augenhaut muss sorgfältig behandelt werden, um eine komplikationsfreie Heilung sicherzustellen. Mangelnde Pflege kann zu Qualitätseinbußen führen, die nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen.
- Die Haltbarkeit der Lashextensions kann zwischen zwei und fünf Wochen variieren.
- Augen und Wimpern sind vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen, und Solariums-, Sauna- und sportliche Aktivitäten sind in den ersten 24 Stunden nach der Behandlung zu vermeiden.
- In seltenen Fällen können allergische Reaktionen wie Trockenheit, Pigmentstörungen, Schwellungen oder Hautreizungen auftreten. Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für Reaktionen auf Produkteigenschaften, Verträglichkeit sowie für falsch verstandene Nachsorge aus (siehe § 6).
§ 10 Datenschutz sowie Einverständniserklärung zu Foto- und Videoaufnahmen
- Der Auftraggeber hat die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
- Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Rahmen der Dienstleistung Bilder von
- der gesamten Gesichtsbehandlung sowie
- den konkret behandelten Gesichtsbereichen
gemacht und für die Homepage, die Facebook-Seite, die Instagram-Seite oder andere soziale Plattformen des Auftragnehmers verwendet und gespeichert werden dürfen.
- Die Fotos dienen kommerziellen Zwecken, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leitet der Auftraggeber keine Rechte auf Entgelt oder Schadensersatz ab. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche, unentgeltliche, weltweite, nicht exklusive Lizenz, die Bilder zu reproduzieren, zu zeigen, weiterzugeben, öffentlich verfügbar zu machen und anderweitig darzustellen.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer keine Haftung für eine widerrechtliche Verbreitung der Aufnahmen durch Dritte übernimmt.
- Der Auftraggeber kann diese Einverständniserklärung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Im Fall eines Widerrufs werden die Aufnahmen von den Plattformen entfernt. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail an
Glow.beautybar.byIlona@gmail.com zu erklären.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleiben die zwingenden Rechtsvorschriften dieses Landes unberührt.
§ 12 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir weder bereit noch verpflichtet.
§ 13 Salvatorische Klausel
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso Änderungen der Schriftformklausel selbst.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragszweck möglichst nahekommt; Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.